Themenbereich: 6. Denkmalschutz und Denkmalpflege
Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten. Hierzu trägt das Land im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit Zuschüssen und Steuererleichterungen bei.
Das Land Baden-Württemberg gewährt den Eigentümern, Besitzern oder Bauunterhaltungspflichtigen eines Kulturdenkmals finanzielle Zuwendungen für die Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen.
Förderfähig sind Maßnahmen, die der Sicherung, der Instandsetzung und der Unterhaltung des Kulturdenkmals dienen und überwiegend aus denkmalpflegerischen Gründen notwendig werden. Dabei wird der denkmalbedingte Mehraufwand gefördert, also die Maßnahmen, die den üblichen Aufwand bei vergleichbaren nicht denkmalgeschützten Objekten übersteigen.
Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse wird die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt.
Um die steuerlichen Vergünstigungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine spezielle Bescheinigung, die Sie dem Finanzamt vorlegen müssen.
...dass die Gemeinde Ratshausen eine eigenständige Gemeinde ist