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Denkmalförderung - Zuschuss beantragen
Das Land Baden-Württemberg gewährt auf Antrag Zuwendungen zu Maßnahmen, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen.
Förderfähig sind Ausgaben, die
- bei Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen zumindest überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege entstehen und
- die üblichen Ausgaben bei vergleichbaren nicht geschützten Objekten übersteigen (denkmalbedingte Mehrausgaben).
Zuwendungen können erhalten:
- Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer und sonstige Bauunterhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals
- in bestimmten Fällen auch die Erwerber eines Grundstücks, auf dem sich ein besonders bedeutsames Bodendenkmal befindet
Die zuständige Stelle kann Zuwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro je Objekt und Förderprogrammjahr gewähren.
Der Fördersatz beträgt bei Zuwendungen an Privatpersonen die Hälfte und ansonsten ein Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ausnahmen sind möglich.
Hinweis: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen "Antrag auf Denkmalförderung" beim zuständigen Regierungspräsidium stellen. Den Vordruck für die Antragstellung erhalten Sie dort.
Voraussetzungen
Sie können Zuwendungen erhalten, wenn
- die Maßnahme den denkmalpflegerischen Erfordernissen, vor allem den Zielen des Denkmalschutzgesetzes, entspricht,
- die Maßnahme mit dem zuständigen Regierungspräsidium abgestimmt ist,
- alle notwendigen Genehmigungen oder Zustimmungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung) vorliegen und
-
die zuwendungsfähigen Ausgaben
- bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen und Kirchen als Eigentümer oder Besitzer 30.000 Euro und
- bei sonstigen Personen 3.000 übersteigen.
Zuständigkeit
das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich das Kulturdenkmal befindet
Erforderliche Unterlagen
- Baupläne
- beschriftete Fotos
- bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- Maßnahme- und Leistungsbeschreibungen
- Bauzeitenplan
- gewerkebezogene Kostenberechnungen
- Kosten- und Finanzierungsplan der Gesamtmaßnahme
Frist/Dauer
Sie müssen die Förderung bis zum 1. Oktober des Jahres vor Beginn der geplanten Maßnahme beantragen.
Mit der Ausführung der Maßnahme dürfen Sie erst nach der Bewilligung beginnen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (VwV-Denkmalförderung)