Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt.
Um steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihrem Finanzamt eine besondere Bescheinigung vorlegen. Sie gilt als Nachweis für die Denkmaleigenschaft und die Erforderlichkeit der Aufwendungen.
Sie können die Bescheinigung nur für bestimmte Bau- und Kulturdenkmale und nur für bestimmte Maßnahmen erhalten. Begünstigt werden:
Hinweis: Die Anschaffungskosten für ein Baudenkmal sind nicht begünstigt. Zu den begünstigten Herstellungskosten zählen Instandsetzungs- und Modernisierungskosten nach Abschluss des Kaufvertrages.
Achtung: Die Bescheinigung ist nicht die einzige Voraussetzung, um die Steuervergünstigung zu erhalten. Die Finanzbehörde prüft weitere steuerrechtliche Voraussetzungen.
Die Bescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Je nachdem welche Bescheinigung Sie benötigen, ist eine der folgenden Stellen zuständig:
Die Denkmalschutzbehörde prüft, ob die Baumaßnahmen nach Art und Umfang
Die Maßnahmen müssen denkmalschutzrechtlich genehmigt sein.
die Denkmalschutzbehörde
Hinweis: Die bescheinigten Aufwendungen können Sie über mehrere Jahre als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Einkommensteuer.
Gebühren je nach Höhe der bescheinigten Aufwendungen
Tipp: Genaue Angaben finden Sie im Merkblatt zum Bescheinigungsverfahren für Steuerbescheinigung nach §§ 7 i, 10 f, 11 b Einkommensteuergesetz (EStG).
...dass der Ausgangspunkt des Sagenwandwerweges 3 "Vom Geschenk der frommen Fräuleins" in Ratshausen ist (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)