Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse wird die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen beziehungsweise von Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten auch steuerlich im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt.
Um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine spezielle Bescheinigung, die Sie dem Finanzamt vorlegen müssen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag, und zwar in der Regel von Ihrer Stadt.
Die Bescheinigung kann nur für bestimmte Bau- und Kulturdenkmale und nur für bestimmte Maßnahmen ausgestellt werden:
Hinweis: Die Anschaffungskosten für ein Baudenkmal sind nicht begünstigt, jedoch die nach Abschluss des Kaufvertrags als Herstellungskosten zu behandelnden Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen.
Das Finanzamt prüft bei der Durchführung der Veranlagung zur Einkommensteuer, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung nach dem Einkommensteuergesetz erfüllt sind.
Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer können Sie die erhöhten Absetzungen beziehungsweise die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beträge erstmals in dem Veranlagungszeitraum in Anspruch nehmen, in dem die begünstigte Baumaßnahme insgesamt fertiggestellt ist. Bei einer Baumaßnahme, die sich über mehrere Jahre erstreckt, ist deshalb der Zeitpunkt der Fertigstellung der gesamten Maßnahme entscheidend.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie von der für die Genehmigung der Maßnahme zuständigen Sanierungs- oder Denkmalschutzbehörde - in der Regel die Stadt, in der die Immobilie gelegen ist - eine Steuerbescheinigung erhalten haben und diese Ihrer Einkommensteuererklärung beifügen.
das für Ihre Veranlagung zur Einkommensteuer zuständige Finanzamt (für die Berücksichtigung der oben genannten Aufwendungen)
Der Einkommensteuererklärung ist die Steuerbescheinigung der Bescheinigungsbehörde im Original beizufügen.
Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer entstehen keine besonderen Verfahrenskosten.
Hinweis: Die Erteilung der Steuerbescheinigung durch die Denkmalbehörde ist kostenpflichtig.
...dass die Gesamtfläche des Gemeindegebiets Ratshausen 577 ha beträgt