Themenbereich: 2.3. Frauen
Häufig entsteht Gewalt gegen Frauen im Alltag: in Partnerschaft und Familie, am Arbeitsplatz oder auch in der Öffentlichkeit. Wir informieren Sie im Folgenden darüber, wo Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, Hilfe und Unterstützung erhalten und auch darüber, wie sie sich vor solchen Angriffen schützen können.
Die Bekämpfung häuslicher Gewalt ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung Baden-Württemberg. Eine schnelle und wirkungsvolle Maßnahme in dem System der Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen ist der als "Platzverweis" bekannte polizeiliche Wohnungsverweis. Sie können als betroffene oder bedrohte Person einen Wohnungsverweis erwirken. Als Folge muss der Täter (in der Regel der Partner) die Wohnung für einen bestimmten Zeitraum verlassen. Einzelheiten erfahren Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.
Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind oder denen Gewalt droht, können vorübergehend in Frauen- und Kinderschutzhäusern unterkommen. Frauen- und Kinderschutzhäuser sind rund um die Uhr geöffnet. Sie bieten Schutz und Beratung für Frauen und deren Kinder. Über die Möglichkeit, vorübergehend in einem Frauen- und Kinderschutzhaus aufgenommen zu werden, informiert Sie ausführlich die entsprechende Verfahrensbeschreibung.
Tipp: Auf dem Portal "gewaltschutz.info" können sich von häuslicher Gewalt Betroffene frühzeitig und anonym informieren. Die Broschüre "Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt" des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend informiert Frauen darüber, welche Rechte ihnen in Fällen häuslicher Gewalt zustehen. Außerdem unterstützt die CD ROM "Häusliche Gewalt: Informationen für Betroffene" des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend betroffene Frauen sowie auch Betriebsrätinnen und Frauenbeauftragte. Auch die Polizei bietet auf ihren Internetseiten Informationen im Kapitel "Was versteht man unter häuslicher Gewalt?".
...dass das Gasthaus Sonne vermutlich die älteste Gaststätte im Ort sein dürfte (um 1500)