• Verfahren A-Z

Themenbereich: 4. Bildung

4.3. Berufliche Bildung

Auf ihrem Weg in das Berufsleben stehen behinderte Menschen vor besonderen Herausforderungen. Nicht jeder Beruf ist aufgrund der physischen oder psychischen Anforderungen geeignet. Daher sind die Berufswahl, das Kennenlernen der eigenen Stärken und die realistische Einschätzung der zukünftigen Leistungsfähigkeit für eine erfolgreiche berufliche Eingliederung von Bedeutung. Die Vorbereitung auf Beruf und Leben hat deshalb in den Sonderschulen einen besonderen Stellenwert und ist Schwerpunkt der Arbeit in den Oberstufen.

Hilfen zur Berufswahl bietet in besonderer Weise die Berufsberatung der Agentur für Arbeit an. Spezielle Berufsberater für behinderte Menschen werden bei ihrer Tätigkeit durch Ärzte, Psychologen und technische Berater unterstützt. Die Aufgabe der Berufsberater geht dabei über das Finden eines geeigneten Berufs für den behinderten Menschen hinaus. Sie helfen bei der Suche nach einem entsprechenden Ausbildungsplatz oder können, wenn die Behinderung eine betriebliche Ausbildung nicht zulässt, einen Ausbildungsplatz in einem Berufsbildungswerk vermitteln. Zudem besteht die Möglichkeit, dass behinderten Jugendlichen von der Berufsberatung ein Lehrgang zur Berufsfindung/Arbeitserprobung angeboten wird.

Hilfe zur Berufsorientierung bieten aber auch das Berufseinstiegsjahr, das Berufsvorbereitungsjahr und das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf. An zahlreichen Standorten wird ein besonderes Lernangebot für Absolventen von Sonderschulen unterbreitet. An mehreren Standorten wurde der zweijährige Bildungsgang "Kooperationsklasse Förderschule-BVJ" oder "Kooperationsklasse Förderschule - VAB" eingerichtet. Absolventen der Schule für Geistigbehinderte erfüllen ihre Berufsschulpflicht in der Berufsschulstufe dieser Schulen. In Zusammenarbeit mit den Partnern Integrationsfachdienst und Agentur für Arbeit werden geeignete Schüler mit begleitender Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert. Gleichfalls auf eine Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zielen die als Modellversuche entwickelten und derzeit schrittweise ausgeweiteten kooperativen Bildungsgänge "Berufsvorbereitende Einrichtungen" (BVE) und "Kooperative Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt" (KoBV) für ausgewählte Schüler der Werkstufe der Schule für Geistigbehinderte und ausgewählte Absolventen der Förderschule.

Möglich ist auch eine Förderung der Berufsausbildung im Rahmen besonderer Regelungen für die Berufsausbildung behinderter Jugendlicher. Neben den anerkannten Ausbildungsberufen gibt es noch andere Berufe mit geregelten Ausbildungsgängen. Dies sind überwiegend Berufsausbildungen in Form von Fachschul- oder Fachhochschulausbildungen sowie Ausbildungen in Verwaltungsberufen. Mit Förderung durch die zuständige Agentur für Arbeit kann auch abweichend von den Ausbildungsordnungen für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe oder in besonderen Berufen für behinderte Menschen ausgebildet werden.

Hinweis: Falls erforderlich, können für behinderte Menschen Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen modifiziert werden, beispielsweise durch die behinderungsgerechte Gestaltung von Ausbildungsabschnitten, durch Zulassung besonderer Hilfsmittel oder durch Einschaltung eines "Dolmetschers" bei Prüfungen.

Eine weitere Aufgabe des Berufsberaters besteht darin, die notwendigen Schritte zur Inanspruchnahme von finanziellen Förderungsmöglichkeiten für den behinderten Auszubildenden und für den Arbeitgeber einzuleiten. So kann Arbeitgebern ein monatlicher Zuschuss bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung gezahlt werden, wenn sie behinderte Menschen ausbilden. Weitere Zuschüsse und Darlehen sind möglich, um die Kosten für die behindertengerechte Ausstattung des Ausbildungsplatzes und für überdurchschnittlich hohen Betreuungsaufwand abzudecken. Daneben bieten die Fachdienste des Integrationsamtes umfangreiche Hilfen zur behindertengerechten Ausstattung eines Ausbildungsplatzes an.

Wenn behinderten Jugendlichen trotz der Hilfen keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf möglich ist, stehen besondere Ausbildungsgänge zur Verfügung. Die Berufsausbildung wird dann in der Regel in einem Betrieb durchgeführt. Für behinderte Jugendliche, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht betrieblich ausgebildet werden können, gibt es im gesamten Bundesgebiet 46 Berufsbildungswerke mit rund 12.300 Plätzen. Die Berufsbildungswerke bilden Jugendliche unter Berücksichtigung ihrer individuellen Behinderung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in besonderen Ausbildungsgängen aus. Ausbildungsbegleitend werden die Jugendlichen durch Ärzte, Psychologen, Sonderpädagogen und andere Fachkräfte betreut. Dem Beginn der Ausbildung können berufsvorbereitende Maßnahmen vorgeschaltet sein. Meist ist die Ausbildung in einem Berufsbildungswerk mit einer Internatsunterbringung verbunden.

Bezüglich der Eingliederung von behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist das enge Zusammenwirken der Schulen, der Agentur für Arbeit, des Integrationsfachdienstes, von Industrie und Handwerk, dem Elternhaus sowie sonstiger Partner unabdingbar. Projekte dieser Art erfahren jeweils regional unterschiedliche Ausprägungen.

Tipp: Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist eine Broschüre erhältlich, die umfassend über Berufsbildungswerke, Aufnahmebedingungen, Standorte sowie Bildungsangebote (einschließlich der besonderen Ausbildungsgänge) informiert.

Verfahren

Termine

Termine
November 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
        1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30  

Aktuelles Wetter

Das Wetter in Ratshausen