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Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) - Teilnahme anmelden

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bietet Jugendlichen berufliche Orientierung und Hilfe bei der Berufsfindung. Die Jugendlichen lernen Grundzüge in ein bis drei Berufsfeldern (z.B. Holztechnik, Wirtschaft und Verwaltung, Gesundheit und Pflege) kennen. Zusätzlich erweitern sie auch ihre Allgemeinbildung sowie die Ausbildungsreife. Sie müssen sich für die Teilnahme anmelden. Das BVJ ist eine Vollzeitausbildung und dauert meistens ein Jahr. Fester Bestandteil ist ein von der Schule begleitetes Betriebspraktikum.

Durch bestehen einer zentralen Abschlussprüfung in Deutsch, Mathematik und eventuell Englisch können Sie einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben.

Hinweis: Alternativ können Sie auch am Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) teilnehmen. Für Jugendliche unter 18 Jahre besteht in Baden-Württemberg in der Regel die Pflicht zum Besuch eines berufsvorbereitenden Bildungsganges wie dem BVJ, VAB oder dem Berufseinstiegsjahres (BEJ), wenn sie

  • keine Berufsausbildung beginnen oder
  • keine weiterführende Schule besuchen.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei der infrage kommenden beruflichen Schule in Ihrer Nähe anmelden. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot der Schule steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.

Voraussetzungen

Sie können am BVJ teilnehmen, wenn Sie

  • berufsschulpflichtig sind,
  • keinen Ausbildungsplatz haben und
  • keine andere Vollzeitschule besuchen.

Hinweis: Berufsschulpflichtig sind alle Jugendlichen im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht bis zum 18. Geburtstag.

Zuständigkeit

die jeweilige Schule

Erforderliche Unterlagen

Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule

Hinweis: Auskunft über mögliche weitere erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufliche Schule.

Frist/Dauer

Bewerbungen sind laufend möglich. Sie sollten sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anmelden.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 5 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) (Berufsschule)

Termine

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