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Themenbereich: 5. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

5.2. Fachdienste des Integrationsamtes

Angesichts der zahlreichen unterschiedlichen Behinderungsarten, der breiten Palette der beruflichen Tätigkeiten und der von Betrieb zu Betrieb unterschiedlichen Arbeitsplatzbedingungen hat das Integrationsamt mit eigenem Personal besetzte Fachdienste eingerichtet. Die Integrationsfachdienste beraten und unterstützen besonders betroffene Menschen mit schweren Behinderungen bei der Suche nach einem Ausbildung- oder Arbeitsplatz. Daneben helfen Sie, Schwierigkeiten innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse zu lösen, um das Beschäftigungsverhältnis aufrecht zu erhalten.

Zur Zielgruppe der Integrationsfachdienste gehören insbesondere

  • Menschen mit schweren Behinderungen mit einem besonderem Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung,
  • Menschen mit schweren Behinderungen, die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen und hierbei besonderer Unterstützung bedürfen sowie
  • Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit schweren Behinderungen.

Aufgaben

Die Fachkräfte der Integrationsfachdienste sind entweder auf die Fragen der beruflichen Teilhabe spezieller Gruppen von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet (z.B. Fachdienste für hörgeschädigte, blinde, suchtkranke oder seelisch behinderte Menschen) oder befassen sich unabhängig von der Art der Behinderung mit einem bestimmten Aufgabenbereich innerhalb der beruflichen Teilhabe (die beratenden Ingenieure beziehungsweise die beratenden Ingenieurinnen beispielsweise mit der behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachdienste (z.B. Ingenieurinnen und Ingenieure, Psychologinnen und Psychologen sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter) beraten neben den Menschen mit schweren Behinderungen auch ihre Arbeitgeber, die Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte. Sie übernehmen im Einzelfall auch die persönliche Betreuung besonders betroffener Menschen mit schweren Behinderungen, vor allem am Arbeitsplatz.

Die Fachdienste stellen ferner den fachlichen Kontakt zu anderen Einrichtungen und Fachleuten her, die den Menschen mit schweren Behinderungen betreuen oder deren Einschaltung zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses notwendig wird (z.B. Ärztinnen und Ärzte, Lieferanten technischer Geräte).

Die Aufgaben der Integrationsfachdienste sind in den §§ 109 ff. SGB IX geregelt.

Weitere Informationen und Adressen von Integrationsfachdiensten oder dem Technischen Beratungsdienst finden Sie auf den Seiten des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).

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