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Themenbereich: 5. Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz

5.6. Gewässer-, Boden- und Naturschutz

Im Rahmen des Umweltschutzes kommt dem Gewässer-, Boden- und Naturschutz eine besondere Bedeutung zu. Worauf Sie als Unternehmer achten müssen, wo Ihre Pflichten und Rechte geregelt sind und wer Sie bei diesen Aufgaben unterstützt, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Gewässerschutz

Als Unternehmer müssen Sie bestimmte wasserrechtliche Regelungen beachten, wenn Sie

  • Abwasser in Gewässer oder in die Kanalisation leiten,
  • in Ihrer Produktion Grund- oder Oberflächenwasser nutzen oder
  • wassergefährdende Stoffe einsetzen (z.B. Lösemittel oder Säuren).

Beim Gewässerschutz gilt das sogenannte Vorsorgeprinzip. Das heißt, dass Sie in Ihrem Unternehmen dafür sorgen müssen, geeignete Techniken einzusetzen, um die Belastung des Grundwassers und den Anfall von Abwasser möglichst gering zu halten beziehungsweise die Abwässer in dafür geeigneten Anlagen zu behandeln.

Hinweis: Wenn Sie in Ihrem Unternehmen pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser in ein Gewässer einleiten, müssen Sie einen oder mehrere Beauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte - GSB) bestellen. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie in der gleichnamigen Verfahrensbeschreibung.

Tipp: Umfangreiche Informationen zu Grundlagen des Gewässerschutzes, Aufbau und Struktur des Wasserrechts sowie zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erhalten Sie auf der Informationsplattform "Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg". Auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bietet im Internet ausführliche Informationen zu den Themen Gewässerschutz, Bodenschutz und Naturschutz an.

Nicht zum Gewässerschutz gehören Vorschriften, welche die Qualität des Wassers betreffen. Informationen zur Trinkwasserüberwachung erhalten Sie in unserer Lebenslage "Verbraucherschutz und Ernährung".

Bodenschutz/Altlasten

Das Eindringen von Schadstoffen in den Boden oder physikalische Veränderungen (z.B. Bodenverdichtungen) können die natürlichen Funktionen des Bodens erheblich beeinträchtigen.

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, darauf zu achten, dass derartige schädliche Bodenveränderungen vermieden werden und Vorsorge getroffen wird, dass der Boden geschont und nachhaltig behandelt wird. Wie beim Gewässerschutz gilt also auch hier das Vorsorgeprinzip.

Sollte Ihr Unternehmen dafür verantwortlich sein, dass Böden verunreinigt wurden, sind Sie dazu verpflichtet, den Boden zu sanieren. Haben Sie ein belastetes Grundstück übernommen, gilt grundsätzlich Entsprechendes. Näheres zu Altlasten finden Sie im Kapitel "Bodeneigenschaften" der Lebenslage "Grundstück".

Tipp: Ausführliche Informationen zu den Grundsätzen des Bodenschutzes und zum Bodenschutzgesetz erhalten Sie auf der Informationsplattform "Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg". Eine ausführliche und informative Publikation zum Thema "Boden" bietet auch das Umweltministerium an.

Naturschutz

Was Sie als Unternehmer im Bereich Naturschutz beachten müssen (z.B. bei Eingriffen in Natur und Landschaft), regeln das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Landesnaturschutzgesetz (NatSchG).

Davon sind jedoch in der Regel nur Unternehmen betroffen, die ihren Betriebssitz in einem Schutzgebiet (also nicht in einem ausgewiesenen Industrie- oder Gewerbegebiet) haben und die bei ihrer Produktion in den Naturhaushalt eingreifen (z.B. Rohstoffabbau).

Tipp: Informationen zum Thema "Naturschutz" finden Sie auf der Informationsplattform "Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg". Zahlreiche Publikationen zum Thema bietet auch die Naturschutzverwaltung des Landes an. Das NafaWeb geht als "Kompendium für den Naturschutz" neue Wege außerhalb von traditionellen Verwaltungsvorschriften und Erlassen.

Auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bietet im Internet ausführliche Informationen zu den Themen Gewässerschutz, Bodenschutz und Naturschutz an.

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