Themenbereich: 2. Familie und Beruf
Hilfen für berufstätige Eltern
Als berufstätige Eltern können Sie durch Leistungen verschiedener Träger unterstützt werden:
- Die Kosten für Kinderbetreuungseinrichtungen können unter Umständen ermäßigt oder bei zu geringem Einkommen sogar ganz übernommen werden.
- Wenn Ihr Kind erkrankt und Sie deswegen nicht zur Arbeit kommen können, haben Sie für eine begrenzte Zeit Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und auf Zahlung von Krankengeld, während Sie das Kind betreuen.
- Eltern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind und ins Krankenhaus müssen oder an einer Vorsorgemaßnahme (z.B. Vorsorgekur, medizinische Rehabilitationsmaßnahme sowie Mutter/Vater-Kind-Maßnahme) teilnehmen und dadurch den Haushalt nicht weiterführen können, erhalten eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind lebt, das auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch besteht nur dann, wenn eine im Haushalt lebende Person diesen nicht weiterführen kann. Für Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet. Als Zuzahlung sind pro Kalendertag zwischen 5 Euro und höchstens 10 Euro zu bezahlen.
- Sie können eine geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe einstellen. Informieren Sie sich in der Verfahrensbeschreibung "Haushaltsscheck für Minijobs in Privathaushalten" über die geltenden Bestimmungen für diese Form des Arbeitsverhältnisses.
Verfahren