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Kindertageseinrichtungen - Gebührenbefreiung beantragen

Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung kann der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die fälligen Gebühren übernehmen. Die Kostenübernahme hängt von Ihrem Einkommen ab. Sie kann für alle Arten von Kindertageseinrichtungen (z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder eine andere Einrichtung) gewährt werden.

Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt der Träger der Jugendhilfe in der Regel nicht.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Gebührenbefreiung bei der zuständigen Stelle beantragen. Erkundigen Sie sich bitte bei der Kindestageseinrichtung oder bei deren Träger, wo Sie das Antragsformular erhalten. Beachten Sie, dass die verschiedenen Träger der öffentlichen Jugendhilfe unterschiedliche Antragsformulare verwenden.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie von den Gebühren befreit werden:

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
  • Die Kindertageseinrichtung besitzt eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.

Zuständigkeit

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

Die Befreiung von den Gebühren kann ab dem Beginn des Antragsmonats erfolgen. Sie sollten den Antrag daher spätestens in dem Monat stellen, ab dem Ihr Kind die Kindertageseinrichtung besucht.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Termine

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