Als gesetzlich Versicherte können Sie Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bekommen, wenn Sie den Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können. Gründe dafür können beispielsweise sein:
Hinweis: Bei "akuten Erkrankungen" gewähren verschiedene Krankenkassen auch eine Haushaltshilfe, wenn ein Krankenhausaufenthalt nicht zwingend erforderlich ist. Viele Krankenkassen gewähren über den gesetzlichen Anspruch hinaus eine Haushaltshilfe aufgrund ihrer Satzung.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen arbeiten mit entsprechenden Organisationen zusammen und stellen eine Ersatzkraft. Falls dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, erstatten sie die Kosten für eine selbst organisierte Ersatzkraft in angemessener Höhe. Bevor Sie jemanden anstellen, sollten Sie sich vorab bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse informieren, welche Leistungen Sie erhalten können.
Achtung: Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad erstattet die Krankenkasse keine Kosten. Sie kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn diese in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten stehen.
Hinweis: Bei Mitgliedern privater Krankenversicherungen hängt die Hilfe von den vertraglichen Regelungen ab, die Sie mit Ihrer Krankenversicherung vereinbart haben. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die genauen Leistungen und deren Voraussetzungen.
Die Haushaltshilfe müssen Sie schriftlich bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Das Formular "Antrag auf Haushaltshilfe" können Sie telefonisch anfordern oder von den Seiten Ihrer Krankenkasse herunterladen.
Voraussetzung für die Haushaltshilfe ist, dass
Ihre gesetzliche Krankenkasse
zwischen 5 und 10 Euro Zuzahlung pro Tag
...dass schon seit über 500 Jahren im Kirchturm von Ratshausen ein Glöcklein läutet das vor Gewitter und Hagelschlag beschützen soll