Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich hauptsächlich durch Rundfunkgebühren. Haben Sie in Ihrem Haushalt Rundfunkempfangsgeräte (Radio, Fernseher, neuartige Rundfunkempfangsgeräte), müssen Sie diese anmelden und Gebühren an die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) bezahlen.
Hinweis: Neuartige Rundfunkgeräte sind beispielsweise Computer und Mobiltelefone, mit denen Sie ohne Rundfunkempfangsteil – beispielsweise über das Internet – Rundfunkprogramme empfangen können.
Für die Gebührenpflicht gilt:
Achtung: Andere Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte selbst anmelden, wenn ihr eigenes Einkommen den Sozialhilferegelsatz übersteigt. Auch Untermieterinnen und Untermieter oder Mitglieder einer Wohngemeinschaft müssen für eigene Rundfunkgeräte in ihrem Wohnraum beziehungsweise in ihrem Kraftfahrzeug Rundfunkgebühren zahlen.
Hinweis: Beziehen Sie Sozialleistungen oder haben Sie bestimmte Behinderungen, kann die GEZ Sie auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien. Einzelne Befreiungen sind auch in besonderen Härtefällen möglich.
Gewerbetreibende, Angehörige der freien Berufe, Unternehmen, Organisationen und Behörden sind ebenfalls gebührenpflichtig und müssen ihre Rundfunkgeräte bei der GEZ anmelden.
Hinweis: Betriebe und Einrichtungen mit gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken können unter bestimmten Voraussetzungen eine Gebührenbefreiung beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der GEZ.
Für die Anmeldung Ihrer Rundfunkgeräte genügt ein formloses Schreiben. Schicken Sie es an die GEZ:
Die GEZ stellt im Internet ein Anmeldeformular zur Verfügung. Sie können sich auch elektronisch über das Internet anmelden.
Tipp: Die Formulare der GEZ erhalten Sie auch bei Gemeindeverwaltungen, Banken und Sparkassen.
Für die Zahlung der Gebühr haben Sie folgende Möglichkeiten:
Sie können zwischen Zahlung durch Lastschrift und Zahlung durch Überweisung wählen.
die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
keine
Sie müssen die Anmeldung unverzüglich vornehmen, sobald sich die Rundfunkgeräte in Ihrem Besitz befinden. Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem Sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten.
Die Rundfunkgebühr beträgt monatlich:
...dass die Narren-Einzelfigur der "Plettenberggeist" 1988 geschaffen wurde