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Ermäßigung der Telefongebühr beantragen

Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie Menschen mit keinem oder geringem Einkommen oder einer Behinderung können eine Ermäßigung der Telefongebühr, den Sozialtarif der Deutschen Telekom, beantragen.

Bei diesen Sozialtarifen handelt es sich um eine freiwillige soziale Vergünstigung der Deutschen Telekom. Sie werden für bestimmte selbstgewählte Telefonverbindungen und Anschlussarten angeboten. Der Anschluss darf nicht überwiegend gewerblich genutzt werden.

Tipp: Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Telekom AG.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Antrag auf Ermäßigung der Telefongebühren direkt an die Deutsche Telekom AG senden oder bei einer Telekom-Servicestelle in Ihrer Wohnortnähe abgeben.

Tipp: Antragsformulare erhalten Sie bei den Telekom-Servicestellen. Oder Sie können den Antrag von der Internet-Seite der Deutschen Telekom AG herunterladen.

Voraussetzungen

  • Telefonanschluss der deutschen Telekom
  • Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht oder
  • BAföG-Bezug oder
  • Schwerbehinderung (blind, gehörlos oder sprachbehindert und Grad der Behinderung mindestens 90 Prozent)

Hinweis: Sie können die soziale Vergünstigung auch erhalten, wenn Sie mit Angehörigen, die die Voraussetzungen erfüllen, in Haushaltsgemeinschaft leben.

Wenn sich etwas an Ihren Voraussetzungen ändert, müssen Sie dies der Telekom mitteilen.

Tipp: Unter der Servicenummer 0800 33 01 000 der Deutschen Telekom AG erhalten Sie eine kostenfreie Beratung.

Zuständigkeit

die Deutsche Telekom AG

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung der GEZ über die Befreiung von den Rundfunkgebühren oder
  • BAföG-Bescheid oder
  • Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen RF)

Frist/Dauer

Der Vertrag kommt in der Regel mit Zugang der Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Bereitstellung der Leistung durch die Telekom.

Hinweis: Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.

 

Kosten

Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom betragen monatlich:

  • für den Sozialtarif 1: 6,94 Euro netto;
    Dieser Tarif wird Kunden gewährt, die
    • wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen von der Rundfunkgebühr befreit sind oder
    • BAföG-Leistungen empfangen
  • für den Sozialtarif 2: 8,72 Euro netto;
    Dieser Tarif wird blinden, gehörlosen oder sprachbehinderten Kunden mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent gewährt.

Die genannten Beträge sind Höchstbeträge. Wenn Sie die soziale Vergünstigung auf die Telefongebühr in einem Abrechnungszeitraum nicht ausschöpfen, verfällt der entsprechende Restbetrag. Vergünstigungen können nicht ganz oder teilweise in den folgenden Abrechnungszeitraum übertragen werden.

Auf die Grundgebühr und Kosten für sonstige Verbindungen wird keine Ermäßigung gewährt.

Die Vergünstigungen erhalten Sie als Privatkunde mit einem Festnetzanschluss auf selbstgewählte Standardverbindungen. Auf welche Produkte und Verbindungen der Sozialtarif überlassen wird, erfahren Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Sozialtarife oder in den Telekom-Servicestellen.

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