Erwerben Sie zu einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklasse, z.B. den Motorradführerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.
Die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.
Eine erstmalig erteilte Fahrerlaubnis für das Führen von Lastkraftwagen der Klassen C1, C1E gilt bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Danach wird sie auf Antrag jeweils auf fünf Jahre befristet erteilt. Sind Sie beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1 45 Jahre alt oder älter, wird die Fahrerlaubnis von vornherein auf fünf Jahre befristet.
Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E ist auf fünf Jahre befristet.
Erwerben Sie die Klassen D, D1, DE und D1E oder wollen Sie diese über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus verlängern lassen, müssen Sie nachweisen, dass Sie die "besonderen Anforderungen" (z.B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen.
Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Hinweis: Informationen zu den Führerscheinklassen bieten das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Fahrlehrerverband.
Sie müssen die Erweiterung einer Fahrerlaubnis schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.
Nach bestandener Prüfung und Erweiterung der vorhandenen Fahrerlaubnis erhalten Sie einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Vorschriften der Ersterteilung.
Ausnahmen bestehen für:
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E: zusätzlich
Sie müssen die theoretische Prüfung binnen zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle erfolgreich ablegen. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag. Gleiches gilt, wenn Sie die praktische Prüfung nicht binnen zwölf Monaten nach der erfolgreich abgelegten theoretischen Prüfung bestehen. Nach Verfall des Prüfauftrags müssen Sie einen neuen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis stellen.
Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.
...dass schon seit über 500 Jahren im Kirchturm von Ratshausen ein Glöcklein läutet das vor Gewitter und Hagelschlag beschützen soll