Sie möchten in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen? Dann brauchen Sie eine Erlaubnis. Der Führerschein dient Ihnen als Nachweis dafür, dass Sie bestimmte Fahrzeugklassen führen dürfen.
Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie eine unbefristete Fahrerlaubnis.
Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
Eine erstmalig erteilte Fahrerlaubnis für das Führen von Lastkraftwagen der Klassen C1, C1E gilt bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Danach wird sie auf Antrag jeweils um fünf Jahre verlängert. Sind Sie beim erstmaligen Erwerb dieser Fahrerlaubnisklassen 45 Jahre alt oder älter, wird die Fahrerlaubnis von vornherein auf fünf Jahre befristet.
Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderungen“ (z. B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Hinweis: Informationen zu den Führerscheinklassen bieten das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Fahrlehrerverband.
Sie müssen die Erteilung einer Fahrerlaubnis schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.
Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
Sie erhalten die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse, wenn Sie
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:
bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E: zusätzlich
Sie müssen die theoretische Prüfung binnen zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle erfolgreich ablegen. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag. Gleiches gilt, wenn Sie die praktische Prüfung nicht binnen zwölf Monaten nach der erfolgreich abgelegten theoretischen Prüfung bestehen. Nach Verfall des Prüfauftrags müssen Sie einen neuen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis stellen.
Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.
...dass wir einen Albvereinsplatz mit Grillstelle und Schutzhütte haben (Platzgebühr für Auswärtige 50 €; - Nähere Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung)