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Persönliche Arbeitsuche melden

Ihre persönliche Arbeitsuchendmeldung dient dazu, dass Ihre Agentur für Arbeit Sie frühzeitig dabei unterstützen kann, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Wenn Sie wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet, sind Sie sogar verpflichtet, sich arbeitsuchend zu melden. Das gilt auch, wenn Sie im Ausland beschäftigt sind.

Achtung: Die persönliche Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die persönliche Arbeitslosmeldung. Oft können Sie aber beide Meldungen zusammen abgeben.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich persönlich bei jeder Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Um die Meldefrist zu wahren, können Sie die Beendigung Ihre Arbeitsverhältnis auch

  • online (unter www.arbeitsagentur.de) oder
  • telefonisch unter 01801/555 111 mitteilen und
  • dann einen Termin zur persönlichen Beratung vereinbaren.

Ihre Meldung wird erst wirksam, wenn Sie den vereinbarten Termin mit der Agentur für Arbeit wahrnehmen.

Zuständigkeit

die Agentur für Arbeit

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Lebenslauf (auch formlos)

Frist/Dauer

Sie müssen sich spätestens drei Monate vor Beendigung Ihres Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit als Arbeit suchend melden. Erfahren Sie erst später von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, müssen Sie sich innerhalb von drei Kalendertagen als Arbeit suchend melden.

Achtung: Eine verspätete Arbeitsuchendmeldung kann zu einer einwöchigen Sperrzeit des Arbeitslosengeldes führen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Termine

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