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Persönliche Arbeitslosigkeit melden

Die persönliche Arbeitslosmeldung dient dazu, Ihre Arbeitslosigkeit anzuzeigen. Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, ist diese Meldung zwingend erforderlich.

Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, gilt die Arbeitslosmeldung

  • bis Sie eine Arbeit aufnehmen oder
  • sich aus der Arbeitslosigkeit aus anderen Gründen abmelden.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich persönlich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Üblicherweise erhalten Sie dabei bereits die erforderlichen Formulare und Bescheinigungen für die Beantragung von Arbeitslosengeld. Sobald Sie alle Unterlagen für den Antrag haben, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Informationen zur Beantragung von Arbeitslosengeld II finden Sie in der gleichnamigen Verfahrensbeschreibung.

Zuständigkeit

die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Lebenslauf (auch formlos)

Hinweis: Für die Bewilligung von Arbeitslosengeld werden Sie möglicherweise weitere Unterlagen benötigen. Sie erhalten bei Ihrer Arbeitslosmeldung dazu individuelle Informationen.

Frist/Dauer

Sie können sich bereits bis zu drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden.

Spätestens müssen Sie sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Hat Ihre Agentur an diesem Tag nicht geöffnet, müssen Sie die Meldung am nächsten darauffolgenden Tag, an dem die Agentur geöffnet hat, nachholen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Termine

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