In Deutschland gibt es kein spezielles "Opfergesetz". Die Rechte und Pflichten von Opfern sind in einer ganzen Reihe von Gesetzen und Vorschriften geregelt. Um sich rechtlich vertreten zu lassen, können Sie einen "Opferanwalt" oder eine "Opferanwältin" beauftragen.
"Opferanwälte" oder "Opferanwältinnen" sind zugelassene Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen, die die Interessen von Opfern einer Straftat vertreten. Im Strafprozess können diese beispielsweise Einsicht in die Akten des laufenden Verfahrens nehmen und Sie als Nebenkläger oder Nebenklägerin vertreten. Darüber hinaus erhalten Sie beispielsweise Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Täter oder die Täterin.
Im Falle einer Nebenklage melden Sie sich möglichst frühzeitig beim zuständigen Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft. Der Anwalt oder die Anwältin kann sich dann noch auf die Verhandlung vorbereiten.
Als Opfer haben Sie folgende Möglichkeiten, eine rechtliche Vertretung zu bekommen:
Tipp: Bei Anträgen, die ein laufendes Verfahren betreffen, sollten Sie – falls vorhanden – immer den vollständigen Namen der beschuldigten Person angeben. Gleiches gilt für das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts.
Wenn Sie sich direkt an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden, sind keine Voraussetzungen erforderlich.
Sind Sie zur Nebenklage berechtigt, kann Ihnen das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beiordnen.
jeder Rechtsanwalt oder jede Rechtsanwältin Ihres Vertrauens
Hinweis: Steht Ihnen das Recht zur Nebenklage zu, können Sie sich an das zuständige Gericht oder an die Staatsanwaltschaft wenden. Ist die öffentliche Klage bereits erhoben worden, ist das mit der Sache befasste Gericht zuständig.
im Strafprozess
im Zivilprozess
Hinweis: Sie können Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Sie die Kosten aufgrund persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen können.
...dass die Gemeinde Ratshausen zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört