Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis unverzüglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit alten Namen ist ungültig.
Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.
Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes stellen.
Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können einen Personalausweis in Deutschland beantragen. Dazu müssen sie sich an die Personalausweisbehörde wenden, in deren Bezirk sie sich vorübergehend aufhalten.
Den Antrag können Sie ab 1. Januar 2013 bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Diese Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt.
Bei der Beantragung müssen Sie schriftlich erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen.
Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Für Auslandsdeutsche wird die Herstellung von Personalausweisen durch Botschaften und Konsulate erst ab dem 1. Januar 2013 möglich sein. Bei der Aushändigung des Ausweises müssen Sie schriftlich erklären, ob Sie den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) nutzen wollen. Ist dies nicht der Fall, schaltet die Behörde die Funktion aus. Den elektronischen Identitätsnachweis können Sie während der Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises auf Antrag jederzeit ein- oder ausschalten lassen.
Sie möchten die eID-Funktion nutzen? Dann erhalten Sie mit der Post eine Geheimnummer, eine Entsperrnummer und das Sperrkennwort.
die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind
Personalausweisbehörde ist
Auslandsdeutsche
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Auskunft zu den Lichtbildern gibt auch das Bundesinnenministerium.
unverzüglich nach der Scheidung
Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 Euro erhoben. Den Antrag können Sie auch an eine örtlich nicht-zuständige Personalausweisbehörde stellen. Diese muss den Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann ebenfalls ein Zuschlag von 13 Euro erhoben werden.
...dass der Fischereiverein Balingen/Schömberg im Jahr 1973 den Fischweiher in "Wannen" angelegt hat