Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises überbrücken (z.B. bei geplanten Auslandsreisen). Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen. Den vorläufigen und den neuen Personalausweis müssen Sie gleichzeitig beantragen.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis sofort aus.
die Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes
Personalausweisbehörde ist
Auslandsdeutsche
Nachweise für Ihre Angaben im Antragsformular. (Es handelt sich um dieselben Nachweise, wie beim Antrag auf einen neuen Personalausweis.)
Es können weitere Unterlagen nötig sein.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
keine
10 Euro
Hinweis: Bei Bearbeitung des Antrags außerhalb der Dienstzeit erhebt die Behörde einen Zuschlag von 13 Euro. Den Antrag können Sie auch bei einer örtlich nicht-zuständigen Personalausweisbehörde stellen. Diese muss den Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann ebenfalls ein Zuschlag von 13 Euro erhoben werden.
...dass die St.-Afra-Kirche von 1816 bis 1823 erbaut wurde