Themenbereich: 1. Grad der Behinderung
Blinde erhalten das Merkzeichen Bl. Blind ist derjenige, dem das Augenlicht völlig fehlt. Als blind werden auch Behinderte angesehen, deren Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzusetzen sind.
Blind ist auch ein Behinderter mit nachgewiesenem vollständigen Ausfall der Sehrinde (Rindenblindheit), nicht aber mit visueller Agnosie oder anderen gnostischen Störungen. Visuelle Agnosie und andere gnostische Störungen bedeuten, dass das Sehorgan (Auge, Sehnerv, Sehbahn, Sehzentrum) intakt ist, aber der Betroffene das Gesehene im Gehirn nicht verarbeiten kann.
Eine der Herabsetzung der Sehschärfe auf 1/50 oder weniger gleichzusetzende Sehbehinderung liegt nach den Richtlinien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft bei folgenden Fallgruppen vor:
Hinweis: Mit dem Merkzeichen Bl sind stets auch die Merkzeichen G,B, und H verbunden. Ebenso besteht nebeneinander Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und Anspruch auf Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung. Nach der Straßenverkehrsordnung werden Parkerleichterungen gewährt.
...dass wir einen Albvereinsplatz mit Grillstelle und Schutzhütte haben (Platzgebühr für Auswärtige 50 €; - Nähere Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung)