Themenbereich: 1. Grad der Behinderung
Die Voraussetzungen für das Merkzeichen H liegen bei Personen vor, die nicht nur vorübergehend, sondern dauernd in erheblichem Umfang für häufig und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (z.B. An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege) fremde Hilfe brauchen.
Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.
Hinweis Mit dem Merkzeichen H besteht nebeneinander Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und Anspruch auf Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung. Daneben kann eine Steuervergünstigung (Pauschbetrag) bei der Einkommen- und Lohnsteuer in Anspruch genommen werden.
...dass die Gemeinde Ratshausen eine eigenständige Gemeinde ist