Themenbereich: 1. Grad der Behinderung
Die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen RF und somit die Befreiung von der Rundfunkgebühr sind bei folgenden Personengruppen erfüllt:
Achtung: Die behinderten Menschen müssen allgemein von öffentlichen Zusammenkünften ausgeschlossen sein. Es genügt nicht, dass ihnen die Teilnahme an einzelnen, nur gelegentlich stattfindenden Veranstaltungen nicht möglich ist.
Hinweis: Eine ausreichende Verständigung über das Gehör mit Hörhilfen ist dann nicht möglich, wenn an beiden Ohren mindestens eine hochgradige kombinierte Schwerhörigkeit oder hochgradige Innenohrschwerhörigkeit vorliegt und hierfür ein GdB von wenigstens 50 anzusetzen ist. Bei reinen Schallleitungsschwerhörigkeiten sind die gesundheitlichen Voraussetzungen im Allgemeinen nicht erfüllt, da in diesen Fällen bei Benutzung von Hörhilfen eine ausreichende Verständigung möglich ist.
...dass die St.-Afra-Kirche von 1816 bis 1823 erbaut wurde