Themenbereich: 4. Bildung
Bei einem beabsichtigten Studium stehen behinderte Menschen häufig vor der Frage, inwieweit die gewählte Hochschule eine behindertengerechte Ausstattung aufweist und in welcher Form Hilfen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich darf allerdings kein Studienbewerber oder Studierender aufgrund seiner Behinderung von einer Integration in die Hochschule seiner Wahl ausgeschlossen sein.
Tipp: Studierwillige behinderte Menschen können vom Deutschen Studentenwerk e.V. Broschüren mit zahlreichen Tipps und Informationen zur Studienplatzzuweisung, zu den Studienbedingungen, zur Studienfinanzierung sowie über behindertengerechte Studentenwohnheime erhalten. In den regionalen Studienzentren tätige Studienberater kennen die besonderen Probleme behinderter Studierender und helfen bei der Auswahl eines Studienplatzes, der ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Wie andere Auszubildende können behinderte Menschen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ein Studium beziehungsweise eine förderungsfähige schulische Ausbildung gefördert werden.
Für behinderte Menschen können Fernstudien besonders geeignet sein. Dort werden Lernzeit, Lernort und Lerngeschwindigkeit weitgehend von den Studierenden selbst bestimmt.
Bei einem Studium wird Ausbildungsförderung auch über die Förderungshöchstdauer hinaus für eine angemessene Zeit geleistet, wenn die Förderungshöchstdauer infolge einer Behinderung überschritten worden ist. Nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer aufgrund einer Behinderung wird Ausbildungsförderung in voller Höhe als Zuschuss gewährt.
Allgemeine Informationen über eine akademische Ausbildung erhalten Sie in der Lebenslage "Studium".
Tipp: Umfassende Informationen zu Studium und Behinderungen finden Sie in der gleichnamigen Broschüre des Deutschen Studentenwerks. Diese kann auch in Großschrift oder als ASCII-Diskette kostenlos bestellt werden.
...dass schon seit über 500 Jahren im Kirchturm von Ratshausen ein Glöcklein läutet das vor Gewitter und Hagelschlag beschützen soll