Sie möchten im Ausland studieren oder ein Praktikum machen? Als Studentin oder Student können Sie dafür eine Ausbildungsförderung beantragen.
Informationen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Ausbildungsförderung (Schüler) – für Ausbildung im Ausland beantragen".
Höhe der Förderung
Kinderbetreuungszuschlag
Lebt mindestens ein eigenes Kind unter zehn Jahren in Ihrem Haushalt, können Sie zusätzlich zu den Pauschalbeträgen einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten:
Den Kinderbetreuungszuschlag erhalten Sie als Vollzuschuss. Sie müssen ihn daher nicht zurückzahlen.
Förderungsarten
Der Zuschlag für die Studiengebühren wird in voller Höhe als Zuschuss gewährt. Diesen müssen Sie daher später nicht zurückzahlen.
Sie erhalten sowohl die darüber hinaus gewährte Förderung als auch die Zuschläge jeweils zur Hälfte als
Förderungsbeginn
Die Förderung beginnt
Förderungsdauer
Für ein Studium an einer ausländischen Hochschule
Den Antrag müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Verwenden Sie dazu die entsprechenden Formblätter. Zur Fristwahrung genügt ein formloser Antrag.
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung stehen die Formblätter zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Formblätter können Sie persönlich abgeben oder mit der Post schicken.
Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung (Bewilligungsbescheid). Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.
Während der Auslandsausbildung haben Sie keinen Anspruch auf Inlandsförderung. Sie müssen dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung daher mitteilen, dass Sie eine Auslandsausbildung aufnehmen.
Voraussetzungen für die Förderung eines Auslandsstudiums sind:
Voraussetzungen für die Förderung eines Auslandspraktikums sind:
je nach "Zielland": besondere Ämter für Ausbildungsförderung für die BAföG-Auslandsförderung
Hinweis: Im Verzeichnis der Ämter für Ausbildungsförderung auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können Sie die zuständige Stelle finden. Auskunft über das zuständige Studentenwerk für Ihr "Zielland" erhalten Sie auch über das Akademische Auslandsamt an Ihrer Hochschule.
Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.
Den Antrag sollten Sie spätestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes einreichen.
keine
...dass die Gemeinde Ratshausen eine eigenständige Gemeinde ist