Themenbereich: 1. Schulpflicht und Schularten
Zentrales Bildungsziel der Werkrealschule und Hauptschule ist es, die Begabungspotentiale der Schülerinnen und Schüler zu erkennen, zu fördern und so zu gelingenden Bildungsbiographien beizutragen. Pädagogisches Leitprinzip ist eine durchgängige individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler und eine verstärkte Berufswegeplanung in allen Klassenstufen.
Ein zentrales Element der Werkrealschule und Hauptschule sind die Wahlpflichtfächer
Diese werden in der Klassenstufe 8 und 9 - und ab dem Schuljahr 2012/2013 auch in Klasse 10 - unterrichtet. Sie bieten ein nachhaltiges Konzept zur breiten beruflichen Orientierung, das Raum zur Gestaltung nach den schulischen Bedürfnissen eröffnet. Die Wahlpflichtfächer sollen eine Orientierung für die Ausbildungsentscheidung bieten.
Prinzip der Werkrealschule und Hauptschule ist eine durchgängige individuelle Förderung in allen Klassenstufen. Dazu gehören:
In Klasse 7 der Werkrealschulen und Hauptschulen wird die Kompetenzanalyse Profil AC (Assessment-Center) an Schulen durchgeführt. Die individuelle Förderung auf der Grundlage der Kompetenzanalyse nimmt die Förderung der für die Ausbildungsreife erforderlichen überfachlichen Kompetenzen in den Blick.
Die Kompetenzanalyse bietet die Chance, mit den Schülerinnen und Schülern eine maßgeschneiderte und differenzierte Förderung zu entwickeln und den Blick gezielt auf individuelle Stärken zu lenken. Ausgangspunkt der Fördermaßnahmen ist dabei das jeweilige Potenzial der Schülerinnen oder Schüler. Die Fokussierung auf die Schülerinnen oder Schüler und ihre individuellen Kompetenzen soll helfen, ihr Potenzial optimal auszuschöpfen und sie mit möglichst umfassender Handlungskompetenz auszustatten.
Seit dem Schuljahr 2012/2013 ist mit der Änderung des Schulgesetzes (§ 6 Werkrealschule) außerdem allen Schülerinnen und Schülern die Option eröffnet, ein zehntes Schuljahr mit dem Ziel Werkrealschulabschluss zu besuchen - ohne Notenhürde nach der 9. Klasse. Daneben gibt es die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss statt am Ende der 9. erst am Ende der 10. Klasse zu machen.
Die Anschlussfähigkeit für Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus der Werkrealschule wird in den unterschiedlichen Angeboten der beruflichen Voll- und Teilzeitschulen wie bisher sowohl nach Klasse 9 als auch nach Klasse 10 gewährleistet sein.
Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse oder der 10. Klasse
Mit bestandener Abschlussprüfung erwerben die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss.
Dieser Abschluss berechtigt
Abschluss nach der 10. Klasse
Zum Ende der zehnten Klasse kann ein mittlerer Bildungsabschluss abgelegt werden.
Der Werkrealschulabschluss berechtigt
Eine Auflistung aller Werkrealschulen und Hauptschulen in Baden-Württemberg finden Sie in unter "Adressen, Nummern, Öffnungszeiten" unter "H", "Hauptschulen" und "W" "Werkrealschulen".
Hinweis: Sollte sich herausstellen, dass die Werkrealschule/Hauptschule nicht die geeignete Schulart für Ihr Kind ist, gibt es die Möglichkeit, in eine andere Schulart zu wechseln. Informationen hierzu finden Sie in dem Kapitel "Wechsel in eine andere Schulart".
...dass man im Gasthof Adler schwäbische Gaumenfreuden genießen kann (Nähere Informationen auch zu den besonderen Kuchl-Obenden unter www.adler-ratshausen.de)