Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt
Die Grundschulempfehlung erhalten die Kinder gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.
Welche weiterführende Schulart das Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Eltern. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung rechtsverbindlich.
Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Werkrealschule/Hauptschule anmelden.
Ihr Kind erhält eine Empfehlung für die Werkrealschule/Hauptschule, wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen der Werkrealschule/Hauptschule entsprechen wird.
Hinweis: Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen.
Die Halbjahresinformation der Klasse 4 dient als Orientierungshilfe.
die von Ihnen gewählte Werkrealschule/Hauptschule
Hinweis: Beachten Sie dabei eventuell vorhandene Schulbezirksregelungen.
Hinweis: Die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie nicht vorlegen.
Anmeldetermine für das Schuljahr 2013/14:
keine
...dass die Narren-Einzelfigur der "Plettenberggeist" 1988 geschaffen wurde