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Themenbereich: 5. Sonstige Ab- und Anmeldungen

Agentur für Arbeit

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon abhängig, dass Sie der Agentur für Arbeit für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen. Sie müssen deshalb unter anderem für Ihre Agentur für Arbeit unter der von Ihnen benannten Anschrift über den Postweg erreichbar sein und die Agentur für Arbeit auch täglich aufsuchen können. Erreichbar im Sinne der gesetzlichen Vorschriften bedeutet, dass Sie an jedem Werktag von Briefsendungen der Agentur für Arbeit in Ihrer Wohnung Kenntnis nehmen können. Deshalb müssen Sie mindesten einmal am Werktag Ihren Briefkasten leeren.

Wenn Sie z.B. infolge eines Umzuges nur mit einer zeitlichen Verzögerung erreichbar sind, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie sind somit auch nicht kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert.

Auch bei einem Postnachsendeauftrag können zeitliche Verzögerungen bei der Postzustellung eintreten. Der Postnachsendeauftrag gewährleistet daher nicht immer Ihre Erreichbarkeit.

Diese Nachteile können Sie vermeiden, indem Sie der Agentur für Arbeit Ihren Umzug rechtzeitig mitteilen. "Rechtzeitig" bedeutet, dass Sie Ihre neue Anschrift spätestens eine Woche vor dem Umzugstermin bekannt geben.

Am besten verwenden Sie hierzu den Vordruck "Veränderungsmitteilung". Meist haben Sie das Formular bereits bei Ihrer Arbeitslosmeldung erhalten. Wenn der Umzug in weniger als einer Woche bevorsteht oder Sie bereits umgezogen sind, sollten Sie Ihrer Agentur für Arbeit unverzüglich – am besten telefonisch unter der Servicenummer 01801/555 111 – die neue Anschrift mitteilen. Die Agentur für Arbeit wird Sie dann über alle weiteren Schritte informieren.

Durch den Umzug in einen anderen Ort kann eine andere Agentur für Arbeit für Sie zuständig sein. Bei rechtzeitiger Mitteilung des Umzuges werden Sie von der nunmehr zuständigen Agentur für Arbeit zur Meldung aufgefordert. Nehmen Sie bitte diesen Termin unbedingt wahr.

Teilen Sie Ihren Umzug erst nach dem Umzugstag mit, kann Ihre Leistung erst wieder ab dem Tag Ihrer Mitteilung bewilligt werden.

Achtung: Die sogenannte tägliche postalische Erreichbarkeit von Arbeitslosen ist eine wichtige Voraussetzung für die Zahlung von Arbeitslosengeld. Eine verspätete Mitteilung eines Umzugs kann deshalb erhebliche finanzielle Nachteile nach sich ziehen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen" der Bundesagentur für Arbeit.

Auch wenn Sie Arbeit suchen, aber kein Arbeitslosengeld beziehen, wird Ihnen empfohlen, die Änderung Ihrer Anschrift rechtzeitig der Agentur für Arbeit mitzuteilen. Damit ist gewährleistet, dass die Vermittlungsbemühungen nahtlos fortgesetzt werden können.

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