Themenbereich: Altersvorsorge und Ruhestand
Um sich bewusst auf den Übergang aus dem Berufsleben in den Ruhestand vorbereiten zu können, haben wir die wichtigsten Aspekte dieses neuen Lebensabschnitts für Sie zusammengestellt.
Rückläufige Geburtenraten und die steigende allgemeine Lebenserwartung sind Ursachen dafür, dass das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente in Deutschland in den kommenden Jahrzehnten schrittweise gesenkt werden muss. Das heißt für Sie, dass Sie zusätzlich Vorsorge treffen und in eine Form der ergänzenden Altersvorsorge investieren sollten.
Zunächst sollten Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, mit welcher gesetzlichen Rente und gegebenenfalls welchen weiteren Versorgungsleistungen Sie rechnen können. Berücksichtigen Sie dabei, dass das Rentenniveau voraussichtlich in den kommenden Jahren sinken und überdies die Höhe des steuerpflichtigen Anteils der Rente für die jeweiligen Neurentner und Neurentnerinnen schrittweise angehoben werden wird. Die Renteninformation, die Ihnen die Deutsche Rentenversicherung jährlich zusendet, bildet die Grundlage für Ihre Vorsorgeplanung.
Welche Art von Rente Ihnen ab wann aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusteht und wann Sie diese beantragen können, erfahren Sie im entsprechenden Kapitel.
Sind Sie trotz Leistungsbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerbstätig, müssen Sie das der Rentenversicherung mitteilen. Achten Sie insbesondere auf die Grenzen für "Hinzuverdienst und Nebeneinkünfte".
Zur Ergänzung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewinnt die private oder betriebliche Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung. Nähere Informationen finden Sie im Kapitel "Ergänzende Altersvorsorge".
Tipp: Die Broschüre "Steuertipps für Senioren" des Finanz- und Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg bietet weitere Informationen zu den steuerlichen Aspekten. Das Bundesministerium der Finanzen informiert über die Rentenbesteuerung. Sollten Ihre Rentenansprüche nicht ausreichen, um Ihren täglichen Lebensbedarf zu decken, können Sie Sozialhilfe beantragen.
...dass sich in unserer Gemeinde zwei Ferienwohnungen befinden (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)