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Rentenversicherung - Renteninformation beantragen

Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie jederzeit den Stand Ihres Versicherungskontos erfragen.

Die Renteninformation enthält Informationen über

  • die wichtigsten persönlichen Daten zur gesetzlichen Rente und
  • über die derzeitigen Rentenansprüche.

Zusätzlich gibt die Renteninformation einen Ausblick auf die zukünftige Rente (Hochrechnung) und deckt somit mögliche Lücken in Ihrer Altersvorsorge auf. Damit erhalten Sie seriöse Planungsdaten für eine zusätzliche private Altersvorsorge.

Sie können zusätzlich jederzeit eine Rentenauskunft beantragen.

Verfahrensablauf

Sie erhalten die Renteninformation automatisch. Sie können diese auch schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen beantragen oder online anfordern.

Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, bekommen Sie alle drei Jahre eine Rentenauskunft anstelle der Renteninformation.

Hinweis: In der ersten Renteninformation ist zusätzlich der Versicherungsverlauf dargestellt. Das ist eine Aufstellung über alle in Ihrem Konto gespeicherten Daten. Diese Auskunft ist wichtig, um Lücken in Ihrem Rentenkonto durch entsprechende Nachweise bereinigen zu können.

Mit dem Angebot der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg oder der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie verschiedene Kontoinformationen online anfordern. Hierfür müssen Sie lediglich Ihre Versicherungsnummer eingeben. Für einen Onlinezugriff auf Ihre Daten benötigen Sie eine Signaturkarte.

Bei jedem Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger halten Sie bitte immer Ihre Versicherungsnummer bereit. Das gilt für alle Wege der Kontaktaufnahme, ob schriftlich, telefonisch oder online. Nur so ist gewährleistet, dass Ihr Sachbearbeiter oder Ihre Sachbearbeiterin auf schnellem Wege Ihre Versicherungsangelegenheit bearbeiten kann.

Voraussetzungen

Eine jährliche Renteninformation erhalten Sie,

  • wenn Sie 27 Jahre oder älter sind,
  • wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Zuständigkeit

  • die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg,
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder
  • die Deutsche Rentenversicherung Bund

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§ 109 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) (Renteninformation und Rentenauskunft)

Termine

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