Themenbereich: 3. Ambulante und stationäre Behandlung
Im Rahmen einer Behandlung oder aufgrund einer chronischen Krankheit kann ein Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik helfen, den allgemeinen Gesundheitszustand zu stärken oder die Heilung zu beschleunigen. Nach schweren Unfällen müssen Patienten oft längere Zeit in einer Rehabilitationseinrichtung verbringen.
Medizinische Rehabilitation ist eine Leistung, die Sie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme beantragen können, erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung.
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung können auch die folgenden Einrichtungen als Träger von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen infrage kommen:
Tipp: Informationen zu Heilbädern und Kurorten in Baden-Württemberg sowie Links zu einer Datenbank, über die Sie einen geeigneten Kurort finden können, bietet der Internetauftritt "Heilbäderverband Baden Württemberg e. V."
Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und höher erhalten in der Regel eine Ermäßigung bei der Zahlung der Kurtaxe von bis zu 50 Prozent aufgrund ihrer höheren Kurbedürftigkeit. Für die Gewährung und die genaue Höhe der Ermäßigung wenden Sie sich an die Kurverwaltung des Ortes. Vergessen Sie nicht, Ihren Schwerbehindertenausweis bei sich zu tragen.
...dass die Pfarrscheuer früher als Lagerfläche für den Ortspfarrer diente, da Naturalbesoldung gewährt wurde