Themenbereich: 3. Ambulante und stationäre Behandlung
Wenn Sie sich ärztlich behandeln lassen, haben Sie keine Garantie auf Heilung. Ein Rechtsanspruch auf Heilung besteht nicht, da eine Heilung in einigen Fällen auch mit der besten Behandlung nicht erreicht werden kann. Sie haben als Patientin oder Patient aber das Recht auf eine qualifizierte und sorgfältige Behandlung nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst und auf die Einhaltung gewisser Standards in der Patientenversorgung.
Die Rechte der Patientinnen und Patienten waren bisher verteilt auf unterschiedliche Gesetze und wurden zusätzlich durch Gerichtsurteile immer weiter ausdifferenziert. Mit dem am 26. Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz werden die Patientenrechte gebündelt und auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt.
Tipp: Auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie in leicht verständlicher Form alle Informationen zum neuen Patientenrechtegesetz und Ihre verschiedenen Rechte als Patientin oder Patient:
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet Auskünfte für alle Bürgerinnen und Bürger, die Rat und Hilfe zur gesundheitlichen Versorgung benötigen. Sie versteht sich in erster Linie als neutraler Wegweiser und Lotse durch das Gesundheitssystem und ist zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet. Die UPD wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen und vom Verband der Privaten Krankenversicherung gefördert. Die Beratungsleistungen sind kostenfrei. Für Ratsuchende mit Migrationshintergrund besteht außerdem ein muttersprachliches Beratungsangebot.
...dass das Rathaus vormals ein Schulhaus war