Sie sind mit einer Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt unzufrieden? Oder sind Sie der Ansicht, dass Sie falsch behandelt wurden? Dann können Sie eine Patientenbeschwerde einlegen.
Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die zuständigen Stellen und lassen Sie sich über das weitere Vorgehen beraten.
Tipp: Nähere Informationen zur Patientenbeschwerde finden Sie auf den Seiten der Landesärztekammer und der Landeszahnärztekammer.
Wenn Sie Behandlungsfehler vermuten, die zu einem Gesundheitsschaden geführt haben, können Sie sich schriftlich an die Gutachterkommission der Landesärzte- und Landeszahnärztekammer wenden. Diese leitet dann ein Verfahren ein, um eine Einigung zwischen Ihnen und Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu erzielen.
Tipp: Nähere Informationen zum Ablauf des Verfahrens bei den Gutachterkommissionen können Sie in den Merkblättern "Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht" und "Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung" nachlesen.
Je nach Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen notwendig sein. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
für die Beratung durch die Patientenberatungs- und Patientenbeschwerdestellen sowie die Bearbeitung durch die ärztlichen und zahnärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen: üblicherweise keine
...dass die Gemeinde Ratshausen zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört