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Patientenbeschwerde einlegen (Ärztekammer, Zahnärztekammer)

Sie sind mit einer Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt unzufrieden? Oder sind Sie der Ansicht, dass Sie falsch behandelt wurden? Dann können Sie eine Patientenbeschwerde einlegen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die zuständigen Stellen und lassen Sie sich über das weitere Vorgehen beraten.

Tipp: Nähere Informationen zur Patientenbeschwerde finden Sie auf den Seiten der Landesärztekammer und der Landeszahnärztekammer.

Wenn Sie Behandlungsfehler vermuten, die zu einem Gesundheitsschaden geführt haben, können Sie sich schriftlich an die Gutachterkommission der Landesärzte- und Landeszahnärztekammer wenden. Diese leitet dann ein Verfahren ein, um eine Einigung zwischen Ihnen und Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu erzielen.

Tipp: Nähere Informationen zum Ablauf des Verfahrens bei den Gutachterkommissionen können Sie in den Merkblättern "Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht" und "Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung" nachlesen.

Zuständigkeit

  • die Patientenberatungs- und Patientenbeschwerdestellen (z.B. in Krankenhäusern oder bei der Verbraucherzentrale)
  • für eine Beschwerde über eine Ärztin oder einen Arzt: die Landesärztekammer Baden-Württemberg
  • für eine Beschwerde über eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt: die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
  • für Schadenersatzansprüche: die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei der Landesärzte- und Landeszahnärztekammer

Erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen notwendig sein. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Kosten

für die Beratung durch die Patientenberatungs- und Patientenbeschwerdestellen sowie die Bearbeitung durch die ärztlichen und zahnärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen: üblicherweise keine

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