Themenbereich: 1.4. Im eigenen Betrieb ausbilden
Wenn Sie sich entschieden haben, Auszubildende in Ihrem Betrieb einzustellen, sollten Sie darüber nachdenken, welche Möglichkeit der Ausbildung Sie anbieten können. Es wird unterschieden zwischen:
Bei einer Vollausbildung werden den Auszubildenden alle Ausbildungsinhalte im eigenen Ausbildungsbetrieb vermittelt.
Bei einer Verbundausbildung wirken mehrere (oft kleinere) Betriebe in einem sogenannten Ausbildungsverbund zusammen. Betriebe, die ihren Auszubildenden nicht alle Inhalte der Ausbildung im eigenen Betrieb vermitteln können, schließen sich mit anderen Betrieben zusammen, um alle erforderlichen Ausbildungsabschnitte anbieten zu können.
Tipp: Auf den Seiten des Finanz- und Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg finden Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten bei der Verbundausbildung.
Die Vollausbildung der Auszubildenden im Betrieb kann durch überbetriebliche Kurse bei der zuständigen Kammer, Innung oder einem Verband ergänzt werden. Eine überbetriebliche Ausbildungsstätte gilt jedoch nicht als eigenständiger Lernort. Sie soll die Angebote des Betriebes ergänzen und den Auszubildenden weitere Ausbildungsinhalte und Arbeitstechniken vermitteln.
Hinweis: Ein Teil der Berufsausbildung kann auch im Ausland durchgeführt werden. Die Dauer der Ausbildung im Ausland soll jedoch ein Viertel der Gesamtdauer der Ausbildung nicht überschreiten.
Insgesamt gibt es 370 verschiedene Berufsbilder aus folgenden Bereichen:
Welcher Ausbildungsberuf für Ihren Betrieb infrage kommt, ist abhängig von der Branche, in der Ihr Betrieb tätig ist.
Tipp: Die Reihe "Fit für die Zukunft" des Deutschen Industrie- und Handelskammertags informiert über die verschiedenen Ausbildungsberufe. Die Agentur für Arbeit bietet in ihrer Broschüre "Ratgeber Ausbildung – Tipps und Hilfen für Betriebe" umfangreiche Informationen rund um das Thema "Berufsausbildung". Mit der "Testliste für die Berufsausbildung im Betrieb" der Handwerkskammer Region Stuttgart können Sie überprüfen, ob Sie bei der Einstellung Ihres Auszubildenden nichts vergessen haben.
...dass die Gemeinde Ratshausen eine eigenständige Gemeinde ist