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Ausbildungsverbund für Auszubildende - Förderung beantragen
Mehrere kleine oder mittlere Ausbildungsbetriebe können sich zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Innerhalb eines solchen Ausbildungsverbunds gibt es den Stammbetrieb und den durchführenden Betrieb oder mehrere durchführende Betriebe.
- Stammbetrieb:
Betrieb, der mit den Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat, aber nicht alle vorgeschriebenen fachpraktischen Inhalte der Ausbildung im eigenen Betrieb anbieten kann.
-
durchführender Betrieb:
Betrieb im Ausbildungsverbund, der im Rahmen einer Ausbildung die Bereiche für den Stammbetrieb übernimmt,
- die dieser nicht oder nur mit wirtschaftlich unvertretbar hohem Aufwand leisten kann und
- die auch keine überbetriebliche Ausbildungsstätte übernehmen kann.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit einem Förderprogramm die Stammbetriebe eines Ausbildungsverbundes finanziell. Die Förderung erfolgt als Prämie. Sie beträgt 2.000 (bei kurzarbeitenden Betrieben: 1.000) Euro pro Verbund-Ausbildungsplatz.
Tipp: Weitere Informationen zum Förderprogramm Azubi im Verbund – Ausbildung teilen finden Sie im Portal "Weiterbildung in Baden-Württemberg".
Hinweis: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.
Verfahrensablauf
Sie müssen als Arbeitgeber die Förderung schriftlich beim Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg beantragen. Ein entsprechendes Formular können Sie im Internet herunterladen.
Nach der Beendigung der Ausbildung im durchführenden Betrieb müssen Sie einen Verwendungsnachweis über die Fördergelder an das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg schicken.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Betriebe mit höchstens 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg.
Weitere Voraussetzungen sind:
-
Die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte
- können nicht im Stammbetrieb und auch nicht in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte vermittelt werden und
- müssen daher von einem anderen Betrieb durchgeführt werden (durchführender Betrieb).
-
Der durchführende Betrieb
- ist kein öffentlicher Betrieb und kein überbetriebliches Ausbildungszentrum und
- stellt dem Stammbetrieb die entstehenden Zusatzkosten der Ausbildung in Rechnung.
-
Die Ausbildung im durchführenden Betrieb dauert
- mindestens 20 Wochen beziehungsweise
- bei kurzarbeitenden Betrieben mindestens acht Wochen.
- Der Stammbetrieb führt mindestens 50 Prozent der Ausbildung durch.
Zuständigkeit
das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllte Antragsformulare
- schriftliche Vereinbarung zwischen Stammbetrieb und durchführendem Betrieb über den Ausbildungsverbund
- Kopie des Ausbildungsvertrages
- bei kurzarbeitenden Betrieben zusätzlich: Bestätigung der Anzeige von Kurzarbeit durch die zuständige Arbeitsagentur
Frist/Dauer
für den Verwendungsnachweis: spätestens drei Monate nach Ende der Ausbildung
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Mittelstandsförderungsgesetz