Themenbereich: Wahlen und Bürgerbeteiligung
Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürger in einer Demokratie. In Deutschland haben Sie durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen die Möglichkeit, auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen.
Neben der Möglichkeit, aktiv oder passiv an Wahlen teilzunehmen, stehen Ihnen weitere Formen der politischen Beteiligung auf kommunaler Ebene und auf Landesebene offen. Eine Möglichkeit ist beispielsweise der
Der Bürgerentscheid kommt für Angelegenheiten innerhalb des Wirkungskreises Ihrer Gemeinde infrage. Sie können ihn mit einem Bürgerbegehren einleiten. Eine weitere Möglichkeit zur Eigeninitiative ist der Bürgerantrag. Nähere Informationen dazu finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
Möchten Sie die Bevölkerung über ein Landesgesetz für Baden-Württemberg abstimmen lassen, können Sie ein Volksbegehren einleiten. Welche Voraussetzungen für ein Volksbegehren erfüllt sein müssen und wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in den Verfahrensbeschreibungen.
...dass der Ausgangspunkt des Sagenwandwerweges 3 "Vom Geschenk der frommen Fräuleins" in Ratshausen ist (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)