Themenbereich: 1. Grad der Behinderung
Gehörlose erhalten das Merkzeichen Gl. Als "gehörlos" wird jemand bezeichnet, der taub ist (vollständiger Gehörverlust auf beiden Ohren) oder unter einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit mit schweren Sprachstörungen leidet. Das betrifft in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben wurde.
Hinweis: Mit dem Merkzeichen Gl besteht Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder wahlweise Anspruch auf Inanspruchnahme von Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung.
...dass im Jahr 1936 das Schultheißenamt in Bürgermeisteramt umbenannt wurde