Themenbereich: 6. Waffen und explosionsgefährliche Stoffe
Waffen und explosionsgefährliche Stoffe können bei unsachgemäßer Benutzung zu lebensgefährdenden Verletzungen führen. Der Umgang mit ihnen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Was Sie im Zusammenhang mit Waffen und explosionsgefährlichen Stoffen wissen sollten, finden Sie hier:
Der Umgang mit Waffen oder Munition wird im Waffengesetz des Bundes geregelt und bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis.
Umfangreiche Informationen zum Umgang mit Waffen und Munition erhalten Sie auf unseren Seiten in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
Tipp: Informieren Sie sich bereits vor dem Erwerb einer Waffe über die maßgeblichen Vorschriften und setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit der zuständigen Behörde in Verbindung.
Hinweis: Sie müssen Ihre Waffen so verwahren und transportieren, dass sie gegen den Zugriff Dritter gesichert sind. Erlaubnispflichtige Schusswaffen dürfen Sie grundsätzlich nur getrennt von Munition und in geeigneten Sicherheitsschränken aufbewahren.
...dass der Ausgangspunkt des Sagenwandwerweges 3 "Vom Geschenk der frommen Fräuleins" in Ratshausen ist (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)