Themenbereich: 2.5. Arbeiten in der Schweiz
Wenn Sie in der Schweiz arbeiten möchten, finden Sie hier die nötigen Informationen.
Sind Sie auf der Suche nach einem Arbeitsplatz in der Schweiz? Angehörige der EU-/EWR-Staaten benötigen grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis, um in der Schweiz als Angestellte oder Selbständige zu arbeiten. Dauert die Erwerbstätigkeit länger als drei Monate, müssen Sie aber bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung beantragen.
Achtung: Für Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien bestehen noch bis voraussichtlich 2016 Zulassungsbeschränkungen für die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung.
Um in der Schweiz als Grenzgänger oder Grenzgängerin arbeiten zu können, benötigen Sie eine Grenzgängerbewilligung. Diese erhalten Sie bei der in der Schweiz für Sie zuständigen kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörde, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Angehörige der EU-/EWR-Staaten müssen die Grenzgängerbewilligung "EG/EFTA" beantragen. Nähere Informationen dazu erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung "Grenzgängerausweis für eine Beschäftigung in der Schweiz".
Bei Ihrer Suche ist es zunächst wichtig, dass Sie sich über offene Stellen informieren. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um an Informationen zu gelangen:
Hinweis: Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sind in der Schweiz die zuständigen Stellen, die sich auf Stellenvermittlung spezialisiert haben. Sie unterstehen den Schweizer Arbeitsämtern.
Ein wichtiges Kriterium bei der Arbeitsuche in der Schweiz ist auch, ob Ihr Schulabschluss oder Ihre Berufsausbildung in der Schweiz anerkannt wird.
Tipp: Weitere Informationen bietet Ihnen das Merkblatt "Arbeitsuche in der Schweiz" des Portals Infobest. Auf den Seiten des Portals finden Sie auch Informationen über die Anerkennung von Abschlüssen. Spezielle Informationen für Grenzgänger und Grenzgängerinnen in der Region Bodensee erhalten Sie in der Broschüre "Infos für Grenzgänger" von EURES Bodensee. Mehr zum Thema "Arbeiten in der Schweiz" erfahren Sie auch auf den Seiten des Schweizer Bundesamtes für Migration.
...dass Sie im Dorfladen der Bäckerei Besenfelder u.a. Pakete abgeben und Briefmarken erwerben können