Möchten Sie als Grenzgänger oder Grenzgängerin in der Schweiz arbeiten? Dann benötigen Sie eine Grenzgängerbewilligung (Ausweis G). Diesen Ausweis beantragt Ihr Arbeitgeber für Sie.
Das Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz-EU vereinfacht die Lebens- und Arbeitsbedingungen für EU-Bürger und EU-Bürgerinnen. Ergänzend kommt die gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen, das Recht auf den Erwerb von Immobilien und die Koordination der Sozialversicherungssysteme hinzu. Die gleichen Regelungen gelten für Staatsangehörige der EFTA-Länder.
Hinweis: Für Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien gelten weiterhin die bestehenden arbeitsmarktlichen Beschränkungen, wie z.B.
Sie müssen den Grenzgängerausweis während des Arbeitsaufenthalts in der Schweiz stets bei sich führen. Er gilt aber in Deutschland nicht als Ausweisdokument. Bei einer Kontrolle an der deutschen Grenze benötigen Sie einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Tipp: Informationen für Grenzgänger und Grenzgängerinnen bieten auch die Internetseiten von Infobest, "Jobs ohne Grenzen" sowie EURES-T-Oberrhein. Das Schweizer Bundesamt für Migration bietet Ihnen ausführliche Informationen, z.B. über die Personenfreizügigkeit und die Ausnahmeregelung für Bulgarien und Rumänien.
Ihr Arbeitgeber muss den Grenzgängerausweis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Ist Ihre vereinbarte Beschäftigungsdauer kürzer als zwölf Monate, beschränkt die zuständige Stelle Ihre Grenzgängerbewilligung auf die Dauer des Arbeitsvertrags. Bei über zwölfmonatiger Dauer oder unbefristeten Verträgen ist sie fünf Jahre gültig. Sie können die Bewilligung um jeweils weitere fünf Jahre verlängern lassen.
Hinweis: Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer sollte Ihr Arbeitgeber eine Verlängerung beantragen. Stellenwechsel, Änderung der Auslandsadresse sowie Änderungen zum Personenstand muss er ebenfalls der zuständigen Stelle melden.
Voraussetzungen sind:
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. die Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses.
...dass wir einen Albvereinsplatz mit Grillstelle und Schutzhütte haben (Platzgebühr für Auswärtige 50 €; - Nähere Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung)