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Themenbereich: Zulassung als Rechtsanwalt

In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für Sie als Rechtsanwalt.

4. Anmeldung beim Finanzamt

Als Freiberufler müssen Sie die selbstständige Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dem Finanzamt am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte spätestens vier Wochen nach der Aufnahme der Tätigkeit formlos anzeigen.

Tipp: Insbesondere bei Kanzlei- und Existenzgründern ist es – im Hinblick auf die Bewilligung von Fördermitteln wie dem Gründungszuschuss (§ 57 SGB III) – empfehlenswert, die Mitteilung an das Finanzamt bereits vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit abzugeben und um die sofortige Zuteilung einer Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer zu bitten. Weitere Informationen, auch zur Tragfähigkeit von Kanzlei- und Existenzgründungen, geben die Rechtsanwaltskammern als fachkundige Stellen.

Das Finanzamt klärt unter anderem auch, ob die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit ausschließlich eine freiberufliche Tätigkeit ist oder ob Sie eventuell sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig sind. Bei einer rein freiberuflichen Tätigkeit ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Hinweis: Für konkrete Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt zur Verfügung. Das Finanzamt kann aber nur insoweit Hilfe leisten, als es nicht in Konkurrenz zum steuerberatenden Beruf tritt. Fragen zum Verfahrensrecht (z.B. Fristberechnungen) sind uneingeschränkt zulässig. Fragen des materiellen Rechts bleiben dagegen grundsätzlich dem steuerlichen Berater vorbehalten.

Die Lebenslage "Freiberufler" bietet Ihnen umfangreiche Informationen zum Thema.

Tipp: Im Portal der Finanzämter in Baden-Württemberg stellt die Steuerverwaltung weitere Informationen zur Verfügung, beispielsweise Internetformulare und Antworten zu häufig gestellten Fragen (z.B. zu Abgabefristen für Steuererklärungen, Existenzgründer und Zahlung von Steuern).

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