Themenbereich: Selbständigkeit online
In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für Sie als Rechtsanwalt.
Die Lebenslagen "Gründung einer Rechtsanwaltsgesellschaft" und "Rechtsberatung" bieten Ihnen weitere Informationen zum Thema. Bitte wählen Sie diese Tätigkeiten in der A-Z-Liste aus oder geben sie diese in das Auswahlfeld ein.
...dass sich in unserer Gemeinde zwei Ferienwohnungen befinden (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)