Themenbereich: 2.2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die in jedem Landkreis vertretenen Integrationsfachdienste (IFD) arbeiten überwiegend im Auftrag des Integrationsamts, aber auch im Auftrag der Rehabilitationsträger und der Träger der Arbeitsvermittlung, insbesondere der Agenturen für Arbeit. Integrationsfachdienste beraten und unterstützen besonders betroffene Menschen mit schweren Behinderungen bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Daneben helfen Sie, Schwierigkeiten innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse zu lösen, um das Beschäftigungsverhältnis aufrechtzuerhalten. Die Integrationsfachdienste werden überwiegend vom Integrationsamt, dem Hauptauftraggeber, aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.
Zur Zielgruppe der Integrationsfachdienste gehören insbesondere
Von einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung ist insbesondere bei Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, aber auch solchen mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung auszugehen. Die Unterstützung bei diesen Zielgruppen ist auch dann erforderlich, wenn weitere besondere vermittlungshemmende Umstände vorliegen, z.B. Langzeitarbeitslosigkeit, höheres Lebensalter, unzureichende Qualifikation oder Leistungsminderung.
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste gehört die Beratung und Unterstützung der betroffenen Menschen mit Behinderungen selbst sowie die Information und Hilfestellung für Arbeitgeber bei den unterschiedlichsten Problemsituationen bei der Teilhabe von Menschen mit schweren Behinderungen am Arbeitsleben.
Im Einzelnen hat der Integrationsfachdienst die Aufgaben,
Die Aufgaben der Integrationsfachdienste sind in den §§ 109 ff. SGB IX geregelt.
Weitere Informationen und Adressen von Integrationsfachdiensten finden Sie auf den Seiten des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).
...dass die St.-Afra-Kirche von 1816 bis 1823 erbaut wurde