Themenbereich: Kinderbetreuung
Sie wollen Ihre Kinder durch andere Personen oder in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen? Auf den folgenden Seiten finden Sie alles Wissenswerte über die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten.
Wenn Sie sich als Eltern die Betreuung Ihres Kindes in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) wenden. Je nach Einzelfall kann Ihnen der Teilnahmebeitrag beziehungsweise die Gebühr auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Wenn Sie krank sind, in die Klinik müssen oder ein Kuraufenthalt bevorsteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe Ihren Haushalt übernehmen. Die Haushaltshilfe wird Ihnen entweder von Ihrer Krankenkasse gestellt oder die Krankenkasse ersetzt Ihnen die Kosten für die Hilfeleistung.
Wenn Ihr Kind krank ist und Ihre Pflege braucht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeit freigestellt werden und Krankengeld erhalten.
Sie können auch eine Haushaltshilfe beschäftigen, die Sie über das sogenannte Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Eine Übersicht weiterer staatlicher Hilfen finden Sie in der Lebenslage "Geburt".
...dass Sie im Dorfladen der Bäckerei Besenfelder u.a. Pakete abgeben und Briefmarken erwerben können