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Themenbereich: Besondere Personengruppen

Jugendliche

Für Jugendliche ist es mitunter schwierig, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden. An wen kann ich mich wenden? Wer hilft mir weiter? Was muss ich tun? Das sind Fragen, die sich Jugendliche häufig stellen.

Die Agentur für Arbeit bietet spezielle Angebote für junge Menschen unter 25 Jahren. In allen Fragen zur Berufsfindung, bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, bei fehlendem Schul- oder Berufsabschluss sowie bei der Suche nach einem Job oder Praktikumsplatz helfen Ihnen die Beraterinnen und Berater weiter.

Tipp: Das Projekt "Jugendberufshelfer in Baden-Württemberg" des Kultusministeriums bietet Schülerinnen und Schülern Unterstützung beim Übergang von der Schule in eine Ausbildung an. Es wird versucht, zusammen mit Jugendlichen Kontakte zu möglichen Arbeitgebern zu knüpfen und Jugendlichen eine passende Existenzsicherung und Lebensplanung zu ermöglichen.

Berufseinstiegsbegleitung

Ziel der Berufseinstiegsbegleitung ist es, den direkten Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern. Die Zielgruppe bilden Jugendliche, deren Haupt- beziehungsweise Förderschulabschluss gefährdet ist und/oder die voraussichtlich Schwierigkeiten haben, eine Ausbildungsstelle zu finden.

Bei der Berufseinstiegsbegleitung werden die Jugendlichen ab der Vorentlassklasse durch eine konstante Ansprechperson bis zur Aufnahme einer Ausbildung und während der ersten Zeit der Ausbildung betreut und unterstützt (Betreuungsschlüssel 1:20).

Zu den Aufgaben der Berufseinstiegsbegleiterin oder des Berufseinstiegsbegleiters gehören beispielsweise:

  • Unterstützung des Berufswahlprozesses (z.B. durch Vermittlung von Praktika, Hilfestellung bei der Informationsbeschaffung über Berufe, enge Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit)
  • Zusammenarbeit beispielsweise mit Lehrkräften oder Nachhilfeprojekten, um den Jugendlichen zum Schulabschluss zu verhelfen
  • Betreuung während der ersten Zeit der Ausbildung (z.B. bei Schwierigkeiten Kontaktaufnahme mit abH-Trägern beziehungsweise Ausbildungsberatungen der Kammern)

Es gibt zwei unterschiedliche Programme zur Berufseinstiegsbegleitung mit nahezu identischem Inhalt:

  1. Berufseinstiegsbegleiterinnen oder Berufseinstiegsbegleiter finanziert aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit:
    Der Modellversuch an 114 Schulen in Baden-Württemberg mit Beginn bis 31. Dezember 2011 läuft zum 31. Dezember 2014 aus. Die Berufseinstiegsbegleitung wurde als Regelinstrument ab 1. April 2012 mit § 49 in das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) aufgenommen. Neu ist dabei die erforderliche Kofinanzierung Dritter in Höhe von mindestens 50 Prozent.
  2. Berufseinstiegsbegleiterinnen oder Berufseinstiegsbegleiter finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Initiative "Bildungsketten":
    Dieses Sonderprogramm findet an 120 ausgewählten Schulen in Baden-Württemberg in der Zeit vom 29. November 2010 bis 31. August 2017 statt.

Interessierte Schülerinnen und Schüler sollten an ihrer Schule nachfragen, ob die Möglichkeit für eine Teilnahme gegeben ist. Auskunft erteilt auch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit vor Ort.

Tipp: Spezielle Informationen zu diesem Thema für Jugendliche bietet die Agentur für Arbeit in der Broschüre "Berufseinstiegsbegleitung – Bildungsketten".

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