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Berufseinstiegsjahr (BEJ) - Aufnahme beantragen

Sie haben einen Hauptschulabschluss und sind berufsschulpflichtig, haben aber keinen Ausbildungsplatz gefunden und möchten gezielt Ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz verbessern? Dann können Sie das Berufseinstiegsjahr (BEJ) besuchen. Es wird als Vollzeitschule geführt und dauert ein Jahr.

Das BEJ baut auf dem bereits erworbenen Hauptschulabschluss auf. Es bietet ein Lern- und Unterrichtsprogramm, das Sie möglichst individuell auf einen passenden Ausbildungsplatz vorbereitet. Dazu zählen:

  • Vorqualifikation in einem Berufsfeld
  • verstärkte Förderung in
    • Deutsch,
    • Mathematik,
    • Projektkompetenz und
    • Sozialkompetenz
  • individuelle Förderung und Berufswegeplanung auf Grundlage einer umfassenden Kompetenzanalyse
  • ein von der Schule begleitetes Betriebspraktikum
  • Erlangung eines höher qualifizierenden Abschlusses mit Anforderungen, die etwas über dem Niveau des Hauptschulabschlusses liegen

Hinweis: Mit dem Besuch des BEJ erfüllen Sie die Berufsschulpflicht, sofern Sie kein Berufsausbildungsverhältnis eingehen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich für die Anmeldung an die infrage kommende berufliche Schule in Ihrer Nähe. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot der Schule steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.

Den ausgefüllten Antrag können Sie persönlich abgeben, mit der Post senden oder - je nach Angebot der Schule - elektronisch schicken.

Voraussetzungen

Das BEJ können Sie besuchen, wenn Sie

  • einen Hauptschulabschluss oder einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand haben,
  • unter 18 Jahre alt sind,
  • die allgemeine Schulpflicht (durch den Besuch einer allgemein bildenden Schule) erfüllt haben und
  • weder eine Berufsausbildung beginnen können noch von der dann normalerweise bestehenden Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule befreit sind (beispielsweise wenn sie einen bestimmten beruflichen Vollzeitbildungsgang besuchen oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten).

Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen können Schülerinnen und Schüler ebenfalls in das BEJ aufgenommen werden, die

  • vorzeitig von der Realschule oder dem Gymnasium abgegangen sind und
  • keinen Hauptschulabschluss beziehungsweise keinen gleichwertigen Bildungsstand erlangt haben.

Zuständigkeit

die jeweilige berufliche Schule

Erforderliche Unterlagen

das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule

Hinweis: Über möglicherweise weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie Ihre berufliche Schule.

Frist/Dauer

Bewerbungen sind laufend möglich.

Es ist aber empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anzumelden.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 5 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) (Berufsschule)

Termine

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