Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihren alten Telefonanschluss abmelden. Danach können Sie für Ihre neue Wohnung einen neuen Anschluss anmelden.
Tipp: Ziehen Sie innerhalb einer Gemeinde um und bleiben im selben Ortsnetz, können Sie Ihre Telefonnummer behalten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Telefongesellschaft.
Ihren alten Telefonanschluss müssen Sie schriftlich bei Ihrer Telefongesellschaft abmelden. Die Adresse und eine Servicetelefonnummer finden Sie normalerweise auf jeder Rechnung.
Hinweis: Gibt es bereits einen Nachmieter oder eine Nachmieterin für Ihre alte Wohnung, kann der Telefonanschluss auch übertragen werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Telefongesellschaft, wie Sie in diesem Fall vorgehen.
Für Ihren neuen Wohnsitz können Sie bei Ihrer Telefongesellschaft einen neuen Telefonanschluss beantragen – üblicherweise telefonisch oder schriftlich. Auf Wunsch können Sie sich auch ins örtliche Telefonbuch eintragen lassen.
Tipp: In vielen Orten gibt es auch Servicecenter der Telefongesellschaften, in denen Sie die An- oder Abmeldung persönlich vornehmen können. Ob es in Ihrem Ort ein Servicecenter gibt, erfahren Sie bei Ihrer Telefongesellschaft.
die Telefongesellschaften
keine
bei der Abmeldung Ihres Telefonanschlusses: vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen
Hinweis: Die Anschlussgebühr müssen Sie zahlen, unabhängig davon, ob Sie Ihre alte Rufnummer beibehalten oder eine neue Rufnummer beantragen.
...dass zur Wasserversorgung der Bevölkerung die eigenen Quellen sprudeln