Sie möchten in Deutschland tätig sein als
Dazu benötigen Sie nach entsprechender Ausbildung eine Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis.
Sie müssen die Approbation schriftlich beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragen. Das jeweilige Antragsformular können Sie im Internet herunterladen.
Voraussetzungen für die Approbation sind:
Hinweis: Andere Staatsangehörige erhalten nach abgeschlossener Ausbildung in Deutschland auf Antrag eine Urkunde über diese Ausbildung. Diese Urkunde berechtigt Sie jedoch nicht zur Ausübung des entsprechenden Berufs in Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch – wie bei einer ausländischen Ausbildung – eine Berufserlaubnis erhalten.
das Regierungspräsidium Stuttgart
Welche Unterlagen und Dokumente Sie zur Approbation vorlegen müssen, finden Sie in den Antragsformularen.
je nach Einzelfall zwischen 200 und 400 Euro
Hinweis: Die Gebühr müssen Sie bei der Übersendung der Approbationsurkunde durch Postnachnahme bezahlen.
...dass in Ratshausen mehr weibliche als männliche Personen leben