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Eignung eines Vereins als Vormund - Erlaubnis beantragen
Vereine, die eine Vormundschaft übernehmen wollen, benötigen dafür eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt.
Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis formlos beantragen. Das Landesjugendamt prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Es kann die Erlaubnis auch befristet erteilen oder mit Auflagen verbinden.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Der Verein ist eingetragen und rechtsfähig.
-
Er hat genügend geeignete Mitarbeitende, die er
- beaufsichtigt,
- weiterbildet und
- gegen Schäden, die sie anderen bei ihrer Tätigkeit zufügen können, angemessen versichert.
Die Zahl der geeigneten Mitarbeitenden muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Zahl der geführten Pflegschaften und Vormundschaften stehen.
- Er bemüht sich planmäßig um die Gewinnung von Einzelvormunden und Einzelpflegerinnen oder Einzelpflegern. Er führt sie in ihre Aufgaben ein, bildet sie fort und berät sie.
- Er ermöglicht einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitenden.
Zuständigkeit
das Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Eintragung des Vereins
- Satzung
- Anzahl und Ausbildung der Mitarbeitenden
- Anzahl der Wohnplätze
Frist/Dauer
keine
Der Antrag sollte rechtzeitig vor der Übernahme von Pflegschaften und Vormundschaften bei der Verwaltung des Landesjugendamts eingehen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
§ 54 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) (Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften)